KostenDie Kosten, die Ihnen bei Behandlungen durch Heilpraktiker entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. |